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OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 I 145/93 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 I 145/93
Der BGH nimmt deshalb an, daß in solchen Fällen ein Indiz für die Ursächlichkeit der nicht ausreichenden Qualifikation für die aus der Operation resultierenden Komplikationen gegeben und von der Behandlungsseite die Vermutung zu entkräften ist, daß die fehlende Qualifikation sich in der Schädigung des Patienten ausgewirkt hat (BGHZ 88, 248, 257 = DRsp I (125) 270 a-d)).